Antwort 02.02.2026 von Tim Klüssendorf SPD
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls bis zu einer gewissen Höhe auf Pensionen angerechnet
Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls bis zu einer gewissen Höhe auf Pensionen angerechnet
Alle Rentner, egal ob in den alten oder neuen Bundesländern, erhalten pro gesammeltem Rentenpunkt mittlerweile denselben Euro-Betrag.