Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
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Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Antwort 02.07.2024 von Cem Özdemir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Angelegenheit liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Logistik und Mobilität, welches dem Bundesverkehrsministerium untergeordnet ist.
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Antwort 07.06.2024 von Volker Wissing parteilos
Grundsätzlich ist uns Freien Demokraten stets daran gelegen, die Menschen im Land zu entlasten und staatliche Ausgaben zu priorisieren.
Antwort 05.07.2024 von Markus Uhl CDU
Die untenstehende Summe ist ca. die Hälfte einer Jahressumme als Opportunitätskosten (entgangener Gewinn), was bei Schiedsgerichten für derartige Vertragskonflikte nicht unüblich ist