Wo de facto jedoch keine selbständige Tätigkeit vorliegt, sondern ein solcher Status bloß angenommen wird, obwohl de facto ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht und so abhängig Beschäftigte um die ihnen zustehende Arbeitnehmerrechte gebracht werden, halte ich eine Überprüfung, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt, weiter für notwendig
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Antwort 19.02.2025 von Pascal Meiser Die Linke
Antwort ausstehend von Kevin Kratzsch CDU
Antwort 16.02.2025 von Carmen Sinnokrot SPD
Wir wollen die Bedingungen für Selbstständige verbessern und die Flexibilität von Unternehmen, besonders in wirtschaftlich schweren Phasen, erhalten.
Antwort 19.02.2025 von Katrin Schmidberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir wollen die Ausbeutung von Arbeitskräften verhindern, zugleich müssen Menschen, die es wollen, unabhängig und frei arbeiten können.
Antwort 04.02.2025 von Martin Gassner-Herz FDP
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag teilen Ihre Sorgen und sind uns der Herausforderungen, die sich aus den aktuellen Regelungen zur sogenannten Scheinselbstständigkeit ergeben, voll bewusst.
Antwort 17.04.2025 von Hubertus Heil SPD
Wie Sie richtig erwähnen, hat die SPD-Bundestagsfraktion eine Übergangsregelung für die selbständige Tätigkeit von Lehrkräften im Rahmen von Honorarverträgen beschlossen: