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Deshalb sollte eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 218, 218a StGB) im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.
Sicherlich gibt es in der Politik auch andere Stimmen, die dieses Thema für polarisierend halten. Ich hingegen stehe einer Neuregelung noch in dieser Wahlperiode aufgeschlossen gegenüber.
Für uns Bündnis 90/Die Grünen ist die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs schon immer ein Herzensanliegen gewesen. Noch fehlen wenige Stimmen für eine Mehrheit für den Antrag im Deutschen Bundestag – und wir werden in den nächsten Wochen alles dafür geben, dass es gelingt.