Antwort 29.07.2025 von Ronja Kemmer CDU
Bereits nach dem geltenden Recht war es strafbar, den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen zu verhindern.
Bereits nach dem geltenden Recht war es strafbar, den Zugang zu entsprechenden Einrichtungen zu verhindern.
Frauen sollten immer vor Gewalt geschützt werden, egal auf welchem Weg sie sind.
Die Angebote müssen daher besser zugänglich gemacht werden, damit sie insbesondere denen helfen, die sie am meisten brauchen.
Deshalb sollte eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§ 218, 218a StGB) im Wege von sogenannten fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Bundestag beraten werden.