Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Sexuelle Bildung ist Kinderschutz, sie stärkt die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen, sie vermittelt altersgerechte Aufklärung über Körper, Grenzen und Einverständnis, sie hilft, Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Altersgerechte sexuelle Aufklärung und Sexualkundeunterricht in allen schulischen Stufen ist Teil des staatlichen Auftrages, Kinderschutz und Kindeswohl zu sichern
Bildung ist Sache der Länder und es wird schwer sein, sämtliche Kultusminister dafür zu gewinnen. Aber wir sollten nicht aufhören es zu versuchen.
Diese Frage beantworte ich gerne, der Paragraf 218 gehört weg.