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Nach gründlicher Prüfung eines Antrags des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ hält die Mehrheit im Wahlprüfungsausschuss eine Neuauszählung nicht für notwendig, da keine mandatsrelevanten Wahlfehler festgestellt werden konnten.
Über eine eventuelle Neuauszählung der Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag sollte der Bundestag schnellstmöglich und noch in diesem Jahr entscheiden
Das laufende Prüfverfahren folgt klaren gesetzlichen Schritten. Vergleichbare Prozesse nahmen etwa 1-1,5 Jahre in Anspruch. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Die Forderung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl ist derzeit Gegenstand eines rechtlich klar geregelten Verfahrens.