(...) Ihren Hinweis auf Gleichbehandlung für diejenigen Menschen, die bereits Erwerbsminderungsrente beziehen, kann ich nachvollziehen. In die gleiche Richtung geht die von Ihnen genannte Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik im Bundesrat. (...)
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(...) Sehr gern würde ich eine Entscheidung herbeiführen, dass auch die sogenannten BestandsrentnerInnen Verbesserungen bekommen. Das ist im Koalitionsvertrag aber leider nicht vorgesehen. (...)
(...) Gleichwohl folgt diese Änderung einer konkreten Systematik. Künftige Erwerbsminderungsrentner werden gleichzeitig von der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre betroffen sein. Ändern sich die Rahmenbedingungen in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Blick auf künftige Generationen, muss auch die Erwerbsminderungsrente für künftige Bezieher angepasst werden. (...)
(...) Zu den Beweggründen des Bundesrates kann ich als Bundestagsabgeordnete nichts sagen. Ihre Kritik, dass Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Bestandsrentnern nicht zu Gute kommen, gab es in der Vergangenheit und gibt es auch an der Reform in diesem Jahr. (...)
(...) Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz, BGBl. I S. 2509) wird die Zurechnungszeit für zukünftige Rentnerinnen und Rentner schrittweise weiter bis 2024 auf 65 Jahre verlängert. (...)
(...) Davon profitieren alle Rentnerinnen und Rentner, also auch diejenigen in der Erwerbsminderungsrente. (...)