Sehr geehrter Herr Frontzek,
ich kann Ihren Unmut verstehen und nehme die Kritik auf.
Sehr geehrter Herr Frontzek,
ich kann Ihren Unmut verstehen und nehme die Kritik auf.
(...) Gleichzeitig haben sich in den vergangenen Jahren bedingt durch den § 14 c ZDG Strukturen ergeben, deren gesellschaftspolitische Auswirkungen abzulehnen sind und möglicherweise auch gegen das Grundgesetz verstoßen. Durch die Sonderförderung haben sich Plätze im Jugendfreiwilligendienst herausgebildet, die ausschließlich Männern vorbehalten sind. Die Argumentation, Frauen würden keinen Wehrdienst leisten und könnten daher auch keine spezielle Förderung bekommen, verfängt nicht. (...)
(...) Die Freiwilligendienste FSJ und FÖJ tragen dazu bei, die Bildungsfähigkeit von Jugendlichen zu verbessern und geben jungen Menschen die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung. Daher stellen die Freiwilligendienste nicht nur einen Weg zur Selbstverwirklichung und Mitgestaltung der Engagierten dar, sondern mehren auch das soziale Kapital unserer Gesellschaft. (...)
(...) Ein wesentliches Ziel ist es, die Freiwilligendienste weiter zu entwickeln. Wir wollen dabei im Kern über eine quantitative Erhöhung der geförderten Plätze sowie über eine dringend notwendige Angleichung der Förderpauschalen sprechen. (...)
(...) Die Freiwilligendienste FSJ und FÖJ tragen dazu bei, die Bildungsfähigkeit von Jugendlichen zu verbessern und geben jungen Menschen die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung. Daher stellen die Freiwilligendienste nicht nur einen Weg zur Selbstverwirklichung und Mitgestaltung der Engagierten dar, sondern mehren auch das soziale Kapital unserer Gesellschaft. Trotz dieser erfolgreichen Tätigkeit hat die Politik die quantitative und qualitative Förderung von FSJ und FÖJ nie hinreichend ausgebaut. (...)