(...) Die Anwendung des vollen allgemeinen Beitragssatzes auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge sowohl für Pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Rentner ist bei der Einführung 2004 damit begründet worden, dass die eigenen Beitragszahlungen der Rentner heute nur noch gut 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der Krankenversicherung abdeckten. Im Jahr 1973 seien die Leistungsaufwendungen der Krankenkassen für Rentner in den alten Ländern noch zu rund 72 Prozent durch die für sie gezahlten Beiträge gedeckt worden. (...)
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Sehr geehrte Frau P.,
bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Abgeordnetenbüro.
MdL Florian Streibl
Othmar-Weis-Straße 5
82487 Oberammergau
(...) Das Problem mit den Direktversicherungen geht auf eine Entscheidung der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück, die nach Auffassung der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag korrigiert werden muss. Wir haben deshalb dieses Thema auf die Agenda der neuen Legislaturperiode gesetzt. (...)
(...) Januar 2004 unterliegen die aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung geleisteten Versorgungsbezüge – wie alle Leistungen der betrieblichen Altersversorgung – der vollen Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Diese sind allein von den Rentnerinnen und Rentnern zu tragen. Seither müssen Versicherte unter Umständen doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, einmal bei der Einzahlung in die betriebliche Rentenversicherung und einmal bei der Auszahlung im Alter. (...)
Sehr geehrter Herr U.,