(...) Die nun geplante zweite Änderung des Telemediengesetzes hat zum Ziel, eine klare Rechtslage bezüglich der Haftungsrisiken zu schaffen. Durch die Beseitigung von Unklarheiten soll der Ausbau vom mobilen Internet über WLAN weiter vorangetrieben werden. (...)
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(...) Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, dass Vattenfall seine Klage auf eines der rund 140 Investitionsschutzabkommen begründet, welches die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat und welche allesamt durch den Deutschen Bundestag ratifiziert wurden. (...)
(...) Mit Bezug auf den WLAN-Standort Heidelberg gilt: Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat bereits der Einrichtung eines kostenfreien WLAN-Netzes zugestimmt und wird dieses in den kommenden Jahren ausbauen. Dies ist ein begrüßenswerter Schritt, den es nach Kräften zu unterstützen gilt. (...)
(...) Ich teile Ihre Befürchtung nicht vollständig, denn dass durch die Neuregelung an einer Störerhaftung in WLAN-Netzwerken (einfach so) festgehalten wird, wird dem TMG nicht gerecht. Im Gegenteil: In der Neuregelung soll gerade klargestellt werden, dass eine Haftung als Störer für Anbieter von WLAN nicht in Betracht kommt, wenn sie bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllt haben – ob dieses Ziel vollständig in einem Schritt erreicht wird ist eine andere Frage. (...)