Antwort 03.08.2017 von Jens Zimmermann SPD
(...) Existenzsichernde Leistungen müssen demnach zunächst im jeweiligen Heimatland beantragt werden. Das stärkt den Gedanken der Arbeitnehmerfreizügigkeit und vermeidet die Belastung von Städten und Kommunen in Deutschland. Die Betroffenen können jedoch vom deutschen Staat Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise erhalten – maximal für einen Monat. (...)