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In den vergangenen Tagen ist in der öffentlichen Diskussion der Eindruck entstanden, dass für Auslandsaufenthalte aktuell eine Genehmigungspflicht besteht. Ich möchte hierzu klarstellen: Derzeit gilt, dass keine Genehmigungen für Auslandsaufenthalte erforderlich sind.
Es passiert nichts Neues oder gar Unverhältnismäßiges. Das hat der Verteidigungsminister in der Zwischenzeit auch durch Erlass klargestellt.
Die Bundesfamilienministerin wird dazu konkrete Vorschläge unterbreiten.
Grundsätzlich wäre ein Verzicht auf die Berufsschule aus Sicht der CDU nur bedingt zielführend, da die duale Ausbildung bewusst aus der Kombination von praktischer Tätigkeit im Betrieb und theoretischer Qualifizierung besteht