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Lehrer:in A13, erstes Beförderungsamt, Realschule NRW: Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ausgewählt wurden und beförderungswürdige Aufgaben machen?

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Frage von Tina M. •

Lehrer:in A13, erstes Beförderungsamt, Realschule NRW: Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ausgewählt wurden und beförderungswürdige Aufgaben machen?

Sehr geehrter Herr Witzel!

Ich habe eine Frage zur zukünftigen Besoldung der Lehrkräfte Sekundarstufe 1 an Realschulen in NRW:

Früher A12 als Eingangsamt, ab 1.8.26 für alle A13.

Was geschieht mit denjenigen, die eine Revision durchgeführt haben, nach Bestenauslese ein Beförderungsamt auf A13 erhalten haben und beförderungswürdige Aufgaben übernehmen? Der Besoldungsabstand zu nichtbeförderten ist ab August 2026 nicht mehr vorhanden. Machen ab dann Sek1 -Beförderte die zusätzliche Mehrarbeit ohne monetären Ausgleich und ohne jegliche Entlastungsstunde?

Meine Beförderungsurkunde " Lehrerin A13" ist nun eigentlich aktuell nichts mehr wert. Womit kann ich rechnen? Zumal ich diese Stelle erst im März 2026 angetreten habe (dann hätte man sich die Ausschreibung und die damit verbundene Arbeit für Lehrkraft und Schulleitung auch sparen können).

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Antwort von FDP

Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und Ihre berechtigte Frage.

Wer bereits über eine Revision, Bestenauslese und zusätzliche Verantwortung ein Beförderungsamt erreicht hat, darf dadurch nach unserer Auffassung nicht schlechtergestellt werden oder den Eindruck gewinnen, dass besonderes Engagement künftig „leerläuft“. 

Die schwarz-grüne Gesetzgebung wird den Anforderungen der Leistungsgerechtigkeit nicht gerecht. Deshalb besteht aus unserer Sicht weiterhin Handlungsbedarf, denn zusätzliche Aufgaben, besondere Verantwortung und Führungsleistungen müssen auch künftig sichtbar anerkannt werden. Es ist eine Fehlkonstruktion, wenn Kolleginnen und Kollegen mit besonderen Aufgaben faktisch ohne Abstand zum Eingangsamt arbeiten müssen. Dasselbe gilt übrigens auch für Fachleitungen. 

Wir haben mehrfach Schulministerin Feller auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen. Leider stellt sie trotzdem noch immer keine Anpassung in Aussicht.

Ich kann Ihren Unmut gut nachvollziehen, gerade wenn Sie die Stelle erst vor kurzem nach einem aufwendigen Auswahlverfahren übernommen haben. Die von Ihnen angesprochene Anerkennung für bereits erbrachte Leistungen und übernommene Verantwortung entfällt momentan.

Für die FDP bleibt als Grundsatzhaltung klar: Leistung, Verantwortung und besonderes Engagement müssen sich im öffentlichen Dienst zukünftig lohnen.

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