Antwort 20.09.2021 von Frank Heinrich CDU
Nach aktueller Rechtslage ist eine Abtreibung verboten. Dazu im Gegensatz steht die öffentliche Darstellung, unter bestimmten Voraussetzungen sei sie "erlaubt".
Nach aktueller Rechtslage ist eine Abtreibung verboten. Dazu im Gegensatz steht die öffentliche Darstellung, unter bestimmten Voraussetzungen sei sie "erlaubt".
Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass man den Schwangeren, die einen Abbruch planen die Angst vor der Zukunft nimmt.
Ich bin davon überzeugt, dass auch einem Embryo Rechte zukommen
Die „Alternative für Deutschland“ nimmt eine eindeutige Position pro Lebensschutz in ihrem Wahlprogramm ein.
Die SPD hat sich seit ihrer Gründung für eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts eingesetzt.