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Antwort 06.09.2021 von Sebastian Brehm CSU
Bei den Cum-Ex Geschäften handelt es sich um betrügerische Steuergestaltung. Dividenden werden an Aktionäre abzüglich der Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Nach alter Rechtslage führte die Aktiengesellschaft die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab und die Depotbank stellte darüber eine Steuerbescheinigung aus.
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Antwort 12.08.2021 von Klaus Martin Burger CDU
in der Tat wird die Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften Staatsanwälten und Gerichten Rückenwind geben.