Antwort 19.11.2020 von Matthias Miersch SPD
(...) die zeitliche Befristung der Befugnisse insgesamt angesichts der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag bis zum 31.03.2021. (...)
(...) die zeitliche Befristung der Befugnisse insgesamt angesichts der Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag bis zum 31.03.2021. (...)
(...) Dennoch bin ich der Überzeugung, dass die getroffenen Entscheidungen die richtigen sind und auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen. (...)
(...) Ich bitte Sie, Ihre Fragen an das dafür zuständige Bundesministerium für Gesundheit zu richten. (...)
(...) den Einsatz von Immunitätsbescheinigungen nicht für geeignet (...)
(...) Der Deutsche Bundestag ist für die Gesetzgebung zuständig, nicht für medizinische Einzelmaßnahmen. (...)