Antwort 11.05.2021 von Anke Rehlinger SPD
(...) Die aktuell gültige Corona-Rechtsverordnung stellt Studierende natürlich keineswegs unter Generalverdacht. (...)
(...) Die aktuell gültige Corona-Rechtsverordnung stellt Studierende natürlich keineswegs unter Generalverdacht. (...)
Mir ist bewusst, dass das Verbot, mit mehreren Personen gemeinsam Sport zu treiben, gerade für Kinder schwierig ist.
(...) Deutschland ist bezüglich der intensivmedizinischen Versorgung im internationalen Vergleich hervorragend aufgestellt. (...)
(...) Mit dem Punkt, dass wir heute mehr über das Virus wissen, liegt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht falsch (...)