Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Bei Unsicherheit, ob der Weg wirklich 2 m breit ist und keine Hinweisschildern vorhanden sind, würde ich Ihnen empfehlen, diesen nicht zu benutzen. Dies liegt letztendlich in Eigenverantwortung und im Ermessen des Radfahrers. Die Messung ist folglich von dem Betroffenen vorzunehmen, der die Regel einzuhalten hat. (...)
(...) In der Tat verbietet die Verordnung eine Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen als Tiernahrung. Nach Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche sowie der Schweinepest einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen sowie gebrauchtem Speiseöl aus Restaurants an Tiere zu verbieten, da die Rückverfolgbarkeit dieser Materialien nicht gewährleistet werden kann. Als Folge dessen, kann die Quelle der Seuche nicht identifiziert und bekämpft werden. (...)
(...) in der Tat steigt die Nachfrage nach Biolebensmitteln deutlich. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Umsatz von Ökolebensmitteln auf 7 Milliarden Euro fast verdreifacht. (...)
(...) nach dem Landeswaldgesetz § 37 Abs. 3 ist das Radfahren nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet. Auf Wegen unter 2 m Breite sowie auf Sport- und Lehrpfaden ist das Radfahren hingegen nicht zulässig. (...)