(...) Die nunmehr geltenden Vorschriften des Waffenrechts erachte ich als ausreichend. Ständige Verschärfungen bringen uns auch keine absolute Sicherheit. (...)
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(...) Jeder Nationalstaat hat also das Recht, auf dieses Instrument zurückzugreifen. Aber solange die internationale Kooperation, die es bedarf, um die Seiten und Inhalte löschen zu lassen, noch nicht schnell und effektiv genug ist, müssen wir über pragmatische Lösungen nachdenken, die der Verbreitung von Kinderpornographien Einhalt gebieten. Es ist aber nicht akzeptabel, die Hände in den Schoß zu legen und in Untätigkeit zu verfallen, nur weil das Mittel zur Bekämpfung noch nicht ausgereift ist. (...)
(...) Zum Anderen hat das Gericht mit seiner Entscheidung die Freiheits- und Bürgerrechte der Bürgerinnen und Bürger gestärkt, ohne zugleich die grundsätzliche Möglichkeit der Vorratsdatenspeicherung als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung aus der Hand zu schlagen. (...)
(...) Dementsprechend sah das Grundgesetz auch in der ursprünglichen Fassung von Artikel 146 vor, dass es seine Gültigkeit an dem Tag verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Inhaltlich enthielt und enthält das Grundgesetz aber sämtliche Merkmale einer Verfassung und hat sich als solche in nunmehr über 60 Jahren Staatspraxis bewährt, so dass verfassungsrechtlich auch keine Zweifel an der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bestehen. (...)
Sehr geehrter Herr Bitzenbauer,
im Namen Dr. Guido Westerwelles MdB danken wir Ihnen für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch.de.