Die Bundesregierung setzt statt einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Bezüglich einer Anhebung der Altersgrenzen für langjährig Versicherte bei der Rente mit Abschlägen (§§ 36, 236 SGB VI) sind keine Änderungen geplant.
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Antwort 25.09.2025 von Katja Mast SPD
Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Die Grundsicherung im Alter dient als ergänzende Leistung, um das Einkommen auf das notwendige Existenzminimum anzuheben.
Antwort ausstehend von Stefan Korbach CDU
Antwort 15.04.2025 von Thorsten Frei CDU
Veränderungen an der Rente für langjährig Versicherte sind nicht geplant, weshalb es dazu auch keinen Passus im Koalitionsvertrag gab.
Antwort 22.09.2025 von Jörg Cezanne Die Linke
Unsere Position ist, das alle zu versteuernden Einkommen unter 1.400 Euro im Monat steuerfrei sein sollen – das ist ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie.
Antwort 15.04.2025 von Helge Lindh SPD
Nach Annahme des Koalitionsvertrags und Regierungsbildung werden wir Maßnahmen festlegen, um freiwilliges längeres Arbeiten durch finanzielle Anreize zu fördern