Hallo, sind Sie für oder gegen die Kopplung an das Rentenalter?
Liebe Fragestellerin,
wenn ich Entscheidungen zu Sachverhalten zu treffen habe, weil diese in meiner Entscheidungskompetenz liegen, dann bereite ich diese gründlich und gewissenhaft vor. Zu Entscheidungen in anderen Ebenen kann ich maximal eine persönliche Einschätzung vornehmen.
Die Entscheidungen, die auf Bundesebene getroffen werden, kann ich nicht abschließend bewerten. Die Kolleginnen und Kollegen müssen mit dem dortigen Koalitionspartner Verhandlungen führen und Kompromisse eingehen. In diese Verfahren habe ich nur begrenzten Einblick und Einfluss.
Deswegen stelle ich ihnen hier auch die aktuell offizielle Position der SPD auf Bundesebene dar, wobei das vielleicht auch gerade heute eher einer Momentaufnahme gleicht. Bei Fragen oder Ideen zu landespolitischen Themen, freue ich mich mit ihnen ins Gespräch zu kommen.
Vorab meine persönliche Sichtweise: Ich hoffe sehr, dass die SPD auf Bundesebene die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren verteidigen kann. Die CDU muss einsehen, dass dies eine Frage der Gerechtigkeit ist. Wer sein ganzes Leben lang gearbeitet und kein staatlich finanziertes Studium mit meist sehr guten Verdienstmöglichkeiten, nutzen konnte, hat genug für unsere Volkswirtschaft und Solidargemeinschaft geleistet, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können.
Ich schätze ihnen ging es in ihrer Frage aber um die Kopplung des Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung. Genau diese beiden Punkte würde ich jedoch nicht getrennt voneinander denken wollen. Es gibt viele gute Gründe den Renteneintritt nicht an die Lebenserwartung zu koppeln, wie Alterskrankheiten oder ein körperlich belastetes Berufsleben. Auf der anderen Seite stellt sich mir auch die Frage, welche Einnahmemöglichkeiten wir haben, um die Rentenhöhe stabil zu halten und gleichzeitig längere Rentenzeiten, die mit der steigenden Lebenserwartung einhergehen zu finanzieren. Inwiefern hier der Einstieg in den Umstieg von Pension zu Rentenkasse einen Ansatz darstellt, kann ich nicht bewerten. Auch die versicherungsfremden Leistungen in dem System würde ich persönlich in Frage stellen, wobei auch klar ist, dass man dann andere Einnahmen bräuchte, um diese weiter zu finanzieren. Es sei denn man würde sie abschaffen wollen – was ich nicht wollen würde!
Ich denke ich kann für viele Genossinnen und Genossen sprechen, dass wir gern
- eine Vermögenssteuer (samt Schonung von Unternehmen, ab 2 Millionen Euro Netto-Vermögen)
- und die Wiedereinführung der Erbschaftssteuer (samt Lebensfreibetrag, Schutz von selbstgenutzten Wohneigentum und einer erhöhten Grenze zur Heranziehung von Betriebsvermögen)
zur Finanzierung der Fremdleistungen wie Kindererziehungszeiten, Witwen/rrenten und andere Anrechnungszeiten einsetzen könnten.
Ich persönlich rechne nicht damit, dass die CDU diese Finanzierungsform unterstützen würde, sodass die fremden Leistungen anders finanziert werden müssten. Steuererhöhungen oder Leistungs-Kürzungen, die die Mitte unserer Gesellschaft treffen würden, halte ich für nicht tragbar.
Hier die offizielle Position der SPD auf Bundesebene.
Position der SPD zum Bericht der Rentenkommission:
• Die Rentenkommission hat einen Vorschlag für die größte Reform der letzten 25 Jahre vorgelegt. Ohne Reformen sinkt das Rentenniveau ab 2031 deutlich. Das soll verhindert werden.
• Für die SPD ist klar: Die gesetzliche Rente muss die wichtigste Säule der Alterssicherung bleiben.
• Mehr Menschen sollen in die Rentenversicherung einzahlen. Das macht das System gerechter, stabiler und zukunftsfest.
• Die neue kapitalgedeckte Ergänzung soll die gesetzliche Rente stärken, nicht ersetzen.
Jetzt bewerten wir die Vorschläge fair. Dabei behalten wir besonders die Interessen langjährig Versicherter und körperlich stark belasteter Beschäftigter im Blick.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, dass sich das Renteneintrittsalter künftig an der Lebenserwartung orientieren soll. Wenn Menschen länger leben, soll diese zusätzliche Zeit im Verhältnis 2:1 auf Arbeitszeit und Rentenzeit verteilt werden.
Der Anstieg beginnt erst ab 2032 in sehr kleinen Schritten. Ab dann würde die Regelaltersgrenze etwa alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen. Sie würde dann im Jahr 2042 bei 67,5 Jahren liegen. Dieser Mechanismus wird aber kontinuierlich daraufhin überprüft, ob die Grundannahmen über die Lebenserwartung wirklich zutreffen.
Es soll eine Sonderregelung für diejenigen langjährigen Beitragszahlerinnen geben, die kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.
