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CDU debattiert über Ergänzung von Art. 3: Schutz gilt schon, aber klare Nennung könnte Signal sein. Wichtig: Rechtsstaat stärken und Diskriminierung bekämpfen.
Der Schutz homosexueller Menschen besteht bereits, Artikel 3 ist kein Ort für Alarmismus, Unterstellungen und symbolische Verfassungsdebatten ohne Rechtswirkung
Ich verstehe Ihr Anliegen und die Sorge um den Schutz homosexueller Menschen sehr gut. Gleichwohl halte ich eine Änderung des Artikels 3 des Grundgesetzes für nicht erforderlich.
Friedrich Merz‘ Stadtbildaussage ist diskriminierend und eines Bundeskanzlers unangemessen.
Inwieweit Aussagen von Amtspersonen gegen das Grundgesetz verstoßen und/oder Straftatbestände erfüllen, kann durch entsprechende Strafanzeigen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft festgestellt werden und ggf. zu entsprechenden Gerichtsurteilen führen.