Die Bundesregierung lehnte am 5.12.25 (BT-Drs. 21/3157) eine Grundgesetzänderung zur Konnexität ab. Setzen Sie sich dafür ein, dass das Konnexitätsprinzip auch für bestehende Bundesgesetze gilt?
Leipzig musste 2026 sieben Straßenbauprojekte streichen (u. a. Georg-Schumann-Straße), weil Bund/Land-Pflichtaufgaben nicht ausfinanziert sind (l-iz.de, 19.7.2026). Auch ökologische Pflichtaufgaben leiden: Dem Grünflächenamt fehlt Personal, um Kompensationsflächen zu erfassen, die überfällige Auen-Renaturierung stockt über die geförderten Kernmaßnahmen hinaus. Zudem sprengen Mieten die KdU-Grenzen. Bundesweit lag das kommunale Defizit 2025 bei ca. 30 Mrd. Euro (Deutscher Städtetag, staedtetag.de). Die MPK-Einigung vom 25./26.6.2026 gilt laut Städtetag nur für künftige Gesetze, nicht für bestehende, die das Defizit hauptsächlich verursachen. Ich bitte um eine konkrete Position, keine allgemeine Absichtserklärung.

Antwort ausstehend von Dirk Panter SPD