Die Bundesregierung lehnte am 5.12.25 (BT-Drs. 21/3157) eine Grundgesetzänderung zur Konnexität ab. Setzen Sie sich dafür ein, dass das Konnexitätsprinzip auch für bestehende Bundesgesetze gilt?

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Frage von Lukas A. •

Die Bundesregierung lehnte am 5.12.25 (BT-Drs. 21/3157) eine Grundgesetzänderung zur Konnexität ab. Setzen Sie sich dafür ein, dass das Konnexitätsprinzip auch für bestehende Bundesgesetze gilt?

Leipzig musste 2026 sieben Straßenbauprojekte streichen (u. a. Georg-Schumann-Straße), weil Bund/Land-Pflichtaufgaben nicht ausfinanziert sind (l-iz.de, 19.7.2026). Auch ökologische Pflichtaufgaben leiden: Dem Grünflächenamt fehlt Personal, um Kompensationsflächen zu erfassen, die überfällige Auen-Renaturierung stockt über die geförderten Kernmaßnahmen hinaus. Zudem sprengen Mieten die KdU-Grenzen. Bundesweit lag das kommunale Defizit 2025 bei ca. 30 Mrd. Euro (Deutscher Städtetag, staedtetag.de). Die MPK-Einigung vom 25./26.6.2026 gilt laut Städtetag nur für künftige Gesetze, nicht für bestehende, die das Defizit hauptsächlich verursachen. Ich bitte um eine konkrete Position, keine allgemeine Absichtserklärung.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr A.

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Konnexitätsprinzip, in der Sie sich auf die Antwort der Bundesregierung (Drs. 21/3157) auf eine kleine Anfrage (Drs. 21/2440) beziehen.

Wie Sie richtig feststellen, ist Leipzig in einer schwierigen finanziellen Situation. Damit ist Leipzig nicht allein – bundesweit geht es zahlreichen Kommunen so. 

Es sind auf der einen Seite Investitionsmittel vom Land (z.B. aus dem Sachsenfonds, für den ich lange gekämpft habe), und Entlastungen vom Bund nötig, um die Stadt zu modernisieren und die Infrastruktur für die Zukunft vorzubereiten. Wo Einsparungen möglich sind, sollten diese vorgenommen werden. Beispielsweise lässt sich in der Verwaltung mit Digitalisierung an vielen Stellen Zeit und Personal sparen. 

Auf der anderen Seite ist es so, dass fast drei Viertel des Haushaltsdefizits der Stadt Leipzig auf gesetzlichen Leistungen beruhen, die von der Bundesebene beschlossen wurden. 
Ich vertrete die Ansicht: Wer bestellt, bezahlt. Für dieses Prinzip mache ich mich auch im Landtag stark, wenn es um die Finanzbeziehungen des Freistaates Sachsen und den Gemeinden oder Landkreisen geht. 

Wenn der Bund in Auftrag gegebene Leistungen nicht bezahlt, dann muss er wenigstens die Standards ändern. Da ich zum jetzigen Zeitpunkt wenig Einlenken erkennen kann, bin ich der Auffassung, dass weiterhin Druck auf die Bundesebene ausgeübt werden muss, damit die Kommunen nicht vor immer weiter anwachsenden Problemen stehen. Daran halte ich fest.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Panter

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