
Antwort ausstehend von Cornelia Schmachtenberg CDU

Zur ersten Frage: Nach der geltenden Rechtslage ist soziale Assistenz für Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern der Eingliederungshilfe. Die GKV ist vor allem für die medizinische Versorgung zuständig, während die Eingliederungshilfe die selbstbestimmte Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützt.
Zwar gibt es seit vielen Jahren Bestrebungen und Initiativen, die Insel aufgrund ihrer außergewöhnlichen Naturausstattung – insbesondere des Lummenfelsens als bedeutendster Seevogelbrutfelsen Deutschlands – sowie ihrer geologischen und kulturhistorischen Bedeutung für eine Nominierung vorzuschlagen.