Sehr geehrter Herr Bali,
zu Ihren Fragen:
Zu 1.
Kann ich nicht beantworten. Ist mir nicht bekannt.
Zu 2.
Nein
Zu 3.
Umziehen
Mit freundlichen Grüßen
Otto Zeitler MdL
Sehr geehrter Herr Bali,
zu Ihren Fragen:
Zu 1.
Kann ich nicht beantworten. Ist mir nicht bekannt.
Zu 2.
Nein
Zu 3.
Umziehen
Mit freundlichen Grüßen
Otto Zeitler MdL
(...) Ein Gottesbezug in einer Verfassung herzustellen bedeutet aber so zu tun, als ob die Verfassung etwas mit Gott zu tun hätte, quasi sein Werk wäre. In Wirklichkeit ist sie aber nur von Menschen geschrieben. (...)
(...) Ich begreife das Internet als Medium von jedermann für jedermann, das möglichst frei zugänglich sein und vor staatlicher Überregulierung geschützt werden sollte. Die eingeführte Lizenzpflicht für Streamingangebote ist mir wohl bekannt, allerdings befürchte ich sehr, daß selbst die für die Konzeption des Rundfunkänderungsstaatsvertrags verantwortlichen Staatskanzleien der Länder nicht genau wissen, was es damit auf sich haben soll. Auch das kürzlich kommunizierte Abstellen auf das "mögliche gleichzeitige Abrufen durch 500 oder mehr Nutzer" verkennt eklatant Struktur und Lebenswahrheit des Internet. (...)
(...) Nach einem Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth (13 § 5296/90) ist das Üben eines Schlagzeuges täglich außer sonntags für 45 bis 90 Minuten unproblematisch. Sie sollten Ihren Nachbarn jedoch auch eine Mittagsruhe gönnen. (...)
(...) Für die Kontrolle ist der Rundfunkrat zuständig, der sich aus Vertretern des öffentlichen Lebens zusammensetzt (Kirchen, Verbände, Gewerkschaften und Politiker). Wenn Sie in konkreten Fällen den Verdacht auf Schleichwerbung haben, sollten Sie sich an den zuständigen Rundfunkrat wenden. Sie erreichen den Rundfunkrat über die Anschriften der Sender. (...)