Antwort 10.01.2012 von Dorothee Bär CSU
Sehr geehrter Herr Lebien,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich zu Entscheidungen deutscher Gerichte nicht äußere.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
Sehr geehrter Herr Lebien,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich zu Entscheidungen deutscher Gerichte nicht äußere.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär
(...) In allen Fällen handelt es sich jedoch um Einzelfallentscheidungen, um das Sorgerecht bzw. (...) Alleiniger Maßstab ist das Kindeswohl. (...)
Sehr geehrte Frau Dworacek,
(...) Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (...)