(...) Den Schulen in Nordrhein-Westfalen ist kein bestimmter Tag zur Einschulung verpflichtend vorgegeben. Die Ausbildungsordnung für die Grundschule (AO-GS) regelt lediglich, dass die Schulanfängerinnen und Schulanfänger spätestens am zweiten Unterrichtstag des neuen Schuljahres eingeschult werden müssen. (...)
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(...) Ich bin über den Fall in Weitnau informiert. Zwei Punkte sind dabei zu berücksichtigen: Das Problem der Klassenzusammenlegung entsteht dass die Schülerzahlen zurückgehen und nicht ausreichend Lehrerstellen vom Land den Schulämtern zugewiesen werden, um die kleiner werdenden Grundschulen dennoch gut auszustatten. Es fehlt in Weitnau schlicht eine Lehrerstelle. (...)
(...) Wir waren in der CDU und in der Enquete-Kommission hingegen der Meinung, dass nach 2 Jahren Beobachtungszeit eine Entscheidung getroffen werden soll und muss. Nur so behält die Beobachtungsstufe ihren Sinn und Wert, nur so entsteht bei Eltern folgender Jahrgänge eine realistische Einschätzung über die Anforderungen der Gymnasien - und nur so vermeiden wir, dass Schüler abgeschult werden, die nur ein pubertäres Tief haben. (...)
(...) Zu der konkreten Frage zur Grundschule Kranhöhe möchte ich kurz unter Ausführung der geltenden Vorschriften Stellung nehmen: (...)