(...) Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankert werden. Wir werden dafür ein Kindergrundrecht schaffen. Seit dem 06. (...)
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(...) Damit wir der guten Versorgung und Betreuung kranker Kinder weiter gerecht werden können, darf die Zahl der Kinderkliniken in Deutschland nicht weiter sinken. (...)
(...) Gemäß des Koalitionsvertrags wurde unter Beteiligung der Regierungsfraktionen eine Bund-Länder-AG „sektorenübergreifende Versorgung“ eingerichtet, die sich auch mit dem Thema Kinder- und Jugendmedizin befasst. Hier besteht Einigkeit darüber, die Versorgungssituation in der Kinder- und Jugendmedizin verbessern zu wollen. Für eine kurzfristige Verbesserung kommt etwa der Sicherstellungszuschlag für Krankenhäuser auch für Fachabteilungen der Kinder- und Jugendmedizin in Frage. Darüber hinaus haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dieses Thema gesondert in einem Fachgespräch zusammen mit Experten in den Blick zu nehmen und mögliche Anpassungen in den Blick zu nehmen. Die oft erhobene Forderung, von den Fallpauschalen grundsätzlich abzuweichen und ein gesondertes Vergütungssystem für stationäre Leistungen von Kindern zu etablieren, kann ich nur bedingt nachvollziehen. (...)
(...) Verschwendung wäre ebenso verwerflich und zu kritisieren wie qualitativ schlechte oder fehlende Versorgung. Einen Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention sehe ich hier nicht. (...)
(...) Aber natürlich ist in unserem Gesundheitssystem auch aktuell nicht alles perfekt. So haben wir uns für diese Wahlperiode vorgenommen, die Wartezeiten für Facharzttermine zu verkürzen, mehr Ärzte für die Versorgung auf dem Land zu gewinnen und den Personalmangel in der Pflege zu bekämpfen. Einen Teil dieser Vorhaben konnten wir bisher im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) und dem Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) bereits umsetzen. (...)
(...) Wie Sie mit Sicherheit mitverfolgen, werden zur Zeit zwei Gesetzentwürfe hierzu debattiert. Ich selbst habe mich nach reiflichem Abwägen entschieden, den Gesetzentwurf zur doppelten Widerspruchslösung als einbringende Abgeordnete mit zu zeichnen. Keiner der beiden Gesetzentwürfe stellt aber das System der Organspende über die DSO infrage, da sich nach einer breiten politischen Mehrheit dieses System bewährt hat. (...)