(...) des Bundespräsidenten sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen unterworfen. Der Begriff „Fraktionszwang“ beschreibt im engeren Sinne eine direkte Möglichkeit der Fraktion, Abgeordnete zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zu bewegen. Diese Möglichkeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nicht, denn nach § 38 GG sind Abgeordnete „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. (...)
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(...) Allerdings – und das wird in öffentlichen Debatten gern verwechselt – hat sich in der SPD-Bundestagsfraktion, wie auch in den anderen Fraktionen, die Fraktionsdisziplin, die nicht bei Gewissensentscheidungen (zum Beispiel Patientenverfügung, Afghanistaneinsatz der Bundeswehr) greift, bewährt. Die Fraktionsdisziplin ist meines Erachtens auch notwendig, damit die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Regierung sichergestellt wird. Denn vor dem Hintergrund der vielschichtigen und komplexen Themen, die im Bundestag beraten werden, sind die Abgeordenten bei ihrem Abstimmungsverhalten auf das Expertenwissen und die Empfehlungen ihrer fachlich zuständigen und versierten Kolleginnen und Kollegen angewiesen. (...)
(...) Natürlich steht, zumindest meiner Meinung nach, das persönliche Gewissen über dem sogenannten "Fraktionszwang". Da es sich um eine freie und geheime Wahl handelt, können Sie sicher sein, dass die Mitglieder der Bundesversammlung während der Wahl des Bundespräsidenten nicht zu einer bestimmten Entscheidung gezwungen sind. (...)
(...) Ich habe keinen Anlass, die Zahlen und Daten der Behörden anzuzweifeln. Unser Anliegen ist es, Kinder zu schützen! (...)
(...) Sie arbeitet zügig und zielorientiert. Mich stört, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor allem als Frauenthema bezeichnet wird. Es ist ein Elternthema! (...)