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Für die gemeinsame Erarbeitung einer passenden und ggf. gesundheitsgerechten Strategie zur Vermittlung in Arbeit ist es erforderlich, im Beratungsgespräch im Jobcenter auch die gesundheitlichen Einschränkungen vertrauensvoll zu besprechen
Bei der von Ihnen angesprochenen Regelung geht es aber nicht darum, dass Mitarbeitende im Jobcenter psychische Erkrankungen diagnostizieren oder überprüfen sollen.
Kein pauschales Register psychisch erkrankter Menschen in Hessen geplant
Betroffen sind nur fremdgefährdende Personen, deren Gewaltneigung bzw. konkretes Gefahrenpotential auch für die Zeit nach Entlassung durch behandelndes Fachpersonal festgestellt wird.