(...) Mit seiner Äußerung zeigt Bundesinnenminister Schäuble wieder einmal sein eigenwilliges Verfassungsverständnis. Er sieht in dem Bundesverfassungsgericht wohl eher ein Hindernis für seine ausufernden Sicherheitsgesetze, als den Hüter des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verwerfungsmonopol für verfassungswidrige Gesetze und das ist auch gut so. (...)
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(...) Dazu gehört auch die Vermittlung der genannten Verfassungsgrundsätze. Sollten im Einzelfall die allgemeinen Erziehungsziele und die Grundsätze und Vorstellungen der Religionsgemeinschaften kollidieren, kann die Religionsfreiheit zugunsten dieser allgemeinen Erziehungsziele eingeschränkt werden. Somit wird die Wahrung unserer freiheitlichen, demokratischen und toleranten Werte- und Gesellschaftsordnung sichergestellt. (...)
(...) Die Unmittelbarkeit der Wahl ist in meinen Augen dagegen kompatibel mit dem Prinzip der Listenaufstellung durch die politischen Parteien. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Listenaufstellung vor der Wahl stattfindet und durch den Landeswahlleiter veröffentlicht wird. (...)
(...) Frau Künast hält es prinzipiell für richtig, dass ein Volk über seine Verfassung auch abstimmen darf. Allerdings wurde das durch die damalige Bundesregierung verhindert. (...)
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lilia Steck,