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Sehr geehrter Herr Lucas,
(...) Artikel 1 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) bestimmt, dass der EUV und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gemeinsam die rechtliche Grundlage der Europäischen Union sind. Das bedeutet, dass beide Verträge nur gemeinsam und gleichzeitig in Kraft treten können. (...)
(...) Wir haben allen Grund auf unseren deutschen und insbesondere bayerischen Papst, als große Persönlichkeit und auch als herausragenden Wissenschaftler, stolz zu sein. (...)
(...) Das ist meine Überzeugung und keine Äußerung, die ich nur aufgrund der Wahlkampfzeiten getroffen habe. Damit meine ich aber nicht den Vertrag von Lissabon, an dem wir nach wie vor als notwendigen Reformschritt festhalten. Ich meinte damit, dass wir nicht an dem Begriff "Verfassung" festhalten, so wie der gescheiterte Vertrag benannt war. (...)
Sehr verehrte Frau Mutalla,