Antwort 24.04.2007 von Monika Griefahn SPD
(...) Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen aber bereits soviel sagen: Die im Grundgesetz festgeschriebene Rundfunkfreiheit bezieht sich nicht nur auf das, was die Sender anbieten, sondern auch darauf, wo genau sie etwas anbieten. Politik könnte demnach also auch keine Sendegebiete vorschreiben. (...)
