Antwort 04.03.2009 von Thomas Strobl CDU
Sehr geehrter Herr Bohnen,
Ihre Frage wurde bereits von anderen Besuchern von abgeordnetenwatch gestellt und ist die verständliche Folge eines offensichtlichen Recherchefehlers von Medienseite.
Sehr geehrter Herr Bohnen,
Ihre Frage wurde bereits von anderen Besuchern von abgeordnetenwatch gestellt und ist die verständliche Folge eines offensichtlichen Recherchefehlers von Medienseite.
Sehr geehrter Herr Minges,
vielen Dank für Ihre "Frage" vom 2. März 2009.
(...) das Bundesverfassungsgericht verbietet keineswegs grundsätzlich den Einsatz von Wahlcomputern. Ich bin auch in Zukunft für Wahlcomputer, die nach Maßgabe der Kriterien des Bundesverfassungsgerichts eingesetzt werden sollten. (...)