Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt
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Antwort 10.10.2025 von Nicole Gohlke Die Linke
Antwort 12.07.2026 von Stephan Pilsinger CSU
da der Wahlausschuss zu dem Schluss gekommen ist, dass keine mandatsrelevanten Verstöße und Wahlfehler bei der Bundestagswahl 2025 festzustellen waren, habe ich eine Neuauszählung abgelehnt.
Antwort 15.01.2026 von Pascal Reddig CDU
Grundsätzlich gilt: Wo es substanzielle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt, müssen diese vollständig aufgeklärt und, wo rechtlich vorgesehen, mit den dafür vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahren geprüft werden.
Antwort 07.10.2025 von Inge Gräßle CDU
Für den Einspruch des BSW gegen das Wahlergebnis ist der Wahlprüfungsausschuss zuständig.
Antwort 07.10.2025 von Julian Schmidt AfD
Das Thema liegt zur Zeit im Wahlprüfungsausschuss.
Antwort 07.10.2025 von Sören Bartol SPD
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt, in diesem bin ich kein Mitglied.