(...) Ich stimme Ihnen zu, dass Werkverträge zu einem selbstverständlichen und unerlässlichen Teil der Wirtschaft gehören. Was wir in Unternehmen vereinzelt als Missbrauch beobachten, fußt in der Regel nicht auf mangelnde gesetzliche Regelungen, sondern auf Verstöße gegen vorhandene Gesetze und das muss geahndet werden. (...)
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(...) Ich bin überzeugt, dass diese Entwicklung viel gravierender verlaufen wäre, hätte es die Landesprogramme nicht gegeben. Ein wichtiger Baustein zur Belebung der Dörfer auf der Alb sind zum Beispiel die Landes- und Bundesförderungen für schnelles Internet, um hochwertige Arbeitsplätze und junge Familien auch in der ländlichen Region zu halten und zu fördern. Das „Entwicklungsprogramm ländlicher Raum“ (ELR) unterstützt Gemeinden und private Investoren gleichermaßen. (...)
(...) Ziel dieses Gesetzes ist es, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu unterbinden sowie sogenannter Schein-Selbstständigkeit von Personen, die durch ihre wirtschaftliche Abhängigkeit in prekäre Situationen gedrängt werden, entgegen zu wirken. (...) Die Bundesregierung plant Abgrenzungskriterien abhängiger Beschäftigung von anderen Vertragsformen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und will damit den Missbrauch von Werkverträgen an Drittfirmen sowie Schein-Selbstständigkeit gleichermaßen und mit denselben Kriterien unterbinden. (...)
(...) vielen Dank für Ihr Schreiben in dem Sie Bedenken bezüglich des Gesetzentwurfs „zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ (AÜG) äußern. (...)