(...) Ich habe nie verstanden, warum bspw. im Bereich des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt zwar Verbrechen verfolgt werden können, aber nicht die Gefahrenabwehr vorgenommen werden darf. Zukünftig darf das Bundeskriminalamt bei länderübergreifenden Gefahren selbst handeln. (...)
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(...) Dabei ist es in meinen Augen verhängnisvoll, die gegenseitigen Wechselwirkungen zwischen den Extremismusbereichen zu ignorieren. Von der linksextremen Propaganda gegen den Sozialstaat profitieren beispielsweise insbesondere wieder rechtsextreme Parteien. (...)
(...) In dem besagten Auktionsverfahren des Bundes werden Bundeswertpapiere jeweils an den bzw. die höchsten Bieter verkauft. (...)
Sehr geehrter Herr Jessen,
(...) Wie der Wortlaut des Grundgesetzes hierzu zu verstehen ist, ist letztendlich eine Auslegungsfrage, bei der das Bundesverfassungsgericht das abschließende Entscheidungsrecht besitzt. Nach allgemeiner Auslegungspraxis, der auch wir uns verpflichtet fühlen, ist der Wortlaut des Grundgesetzes derart zu verstehen, dass direkte Volksabstimmungen auf Bundesebene nur für Artikel 29 (Länderneugliederung) und Artikel 146 (Neue Verfassung) im Grundgesetzt vorgesehen ist. (...)
(...) 1) Weil eine Überarbeitung des BKA-Gesetzes aufgrund der Verfassungsänderung aus dem Jahr 2006 notwendig ist, gemäß derer das Bundeskriminalamt für die "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" (Grungesetz-Artikel 73) unter bestimmten Voraussetzungen zuständig ist. Nach dem neuen BKA-Gesetz ist die BKA-Zuständigkeit dann gegeben, wenn innerhalb Deutschlands eine länderübergreifende Gefahr besteht, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist bzw. diese um BKA-Hilfe ersucht. (...)