Antwort 10.03.2023 von Anke Rehlinger SPD
Die Erstellung der Gutachten ist notwendig um im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu klären, ob die Vorgaben der AwSV eingehalten werden oder nicht.
Die Erstellung der Gutachten ist notwendig um im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu klären, ob die Vorgaben der AwSV eingehalten werden oder nicht.
Der Giftmüll muss restlos auf Kosten der RAG entsorgt, die Verfüllung der Schächte muss gestoppt werden und das Grubenwasser darf nicht ansteigen.
ÖPNV ist schlau! Also einsteigen und los geht die Fahrt. Lesen Sie die ausführliche Antwort, ich habe mir Mühe damit gegeben!