(...) Gleichzeitig müssen wir alle Bedürfnisse und Ansprüche im Blick behalten, und oft müssen wir Kompromisse für die unterschiedlichen Wünsche der Nutzer und Nutzerinnen finden. Uns ist klar, dass wir dabei nicht alle Waldbesucher und Waldbewohner gleichermaßen zufriedenstellen können. Ich kann Ihnen versichern, dass wir es uns hier aus den genannten Gründen nicht leicht gemacht haben. (...)
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(...) Die 2-Meter-Regel (im Gegensatz etwa zu der Regel nur forstwirtschaftlich angelegte Wege wie in Rheinland-Pfalz und Thüringen nutzen zu dürfen) hat auch für Radler als Orientierung nicht nur Nachteile und sollte ein Neben- und Miteinander im Wald möglich machen. (...)
(...) naturfest sind, eine erkennbare Wegeanlage aufweisen und zumindest die Befahrung mit einem PKW erlauben. Damit ist Radfahren und Reiten auf Wege mit mindestens PKW-Breite beschränkt. Das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen ist zudem auf Wegen unter 3 Meter Breite und Fußwegen nicht erlaubt. (...)
(...) die im Mountainbike-Handbuch beschriebenen Maßnahmen können durchaus auch auf andere Regionen überragen werden. Bitte wenden Sie sich mit den Detailfragen an das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. (...)