Antwort 08.07.2025 von Anke Rehlinger SPD
Socialclubs unterliegt einem Bundesgesetz, das eine Erlaubnispflicht vorsieht. 3 Monate nach Vorliegen der notwendigen Angaben wird über den Antrag entschieden.
Socialclubs unterliegt einem Bundesgesetz, das eine Erlaubnispflicht vorsieht. 3 Monate nach Vorliegen der notwendigen Angaben wird über den Antrag entschieden.
Die baurechtlichen Hürden, die Bayern vorschiebt, wurden vom Bundesbauministerium kritisiert. Eine Gruppe erarbeitet dort aktuell einheitliche Empfehlungen.
Söder möchte Cannabis-Anbau verunmöglichen. Das ist ein furchtbares Politikverständnis. Es ist reine Schikane unbescholtener Mitbürger*innen.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an meiner Arbeit als Bundestagsabgeordnete.