Dabei geht es um 50 cm Abstand solange die Module und dazugehörigen Bauvorrichtungen aus nicht brennbarem Material bestehen, ansonsten sind es 1,25m Abstand.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.12.2022 von Oliver Stirböck FDP
Antwort 10.10.2022 von Martin Bachhuber CSU
Aus erneuerbaren Energien erzeugter Strom wird grundsätzlich nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert: Der Anlagenbetreiber hat gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch. „Anlagenbetreiber“ ist, wer unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien nutzt.
Antwort 21.09.2022 von Thekla Walker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Rahmen der Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz wurde von meiner Fraktion eine umfassende PV-Pflicht eingebracht.
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 10.10.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuelle Anlagen (bis 7kW) dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes zu 100% produzieren.
Antwort 15.09.2022 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, es fehlen uns dafür aber leider die erforderlichen Informationen.