Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Gerhard Schick
Antwort 16.03.2016 von Gerhard Schick BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Insbesondere die Unterscheidung zwischen Schein-Selbstständigkeit und tatsächlicher Selbstständigkeit ist schwierig. Ein Grund dafür ist, dass die Gruppe der Selbstständigen sehr uneinheitlich ist. (...)

Portrait von Stefan Rebmann
Antwort 21.03.2016 von Stefan Rebmann SPD

(...) In keiner Weise soll mit dem Gesetz ein Berufsverbot erfolgen. Ich teile Ihre Auffassung, dass die freiberufliche Wissensarbeit ein wichtiger Beitrag für Innovation und Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist. Was mit dem Gesetzentwurf gewollt wird ist, dass abhängige Beschäftigung nicht als selbstständige Tätigkeit und umgekehrt deklariert wird. (...)

Portrait von Dieter Janecek
Antwort 29.02.2016 von Dieter Janecek BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu unterbinden und zu verhindern, dass Personen in so genannter Schein-Selbstständigkeit durch ihre wirtschaftliche Abhängigkeit in prekäre Situationen gedrängt werden. Dieses Ziel unterstützen wir als Grüne Bundestagsfraktion, die von Ministerin Nahles geplante Umsetzung lehnen wir jedoch ab. (...)

Portrait von Tobias Lindner
Antwort 18.02.2016 von Tobias Lindner BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Dumpinghonorare und Scheinselbstständigkeit sind mit einer nachhaltigen und fairen Gründungskultur nicht zu vereinbaren. Wir dürfen Selbstständige aber nicht unter Generalverdacht stellen. (...)

Portrait von Thomas Hitschler
Antwort 26.02.2016 von Thomas Hitschler SPD

(...) Der Referentenentwurf sieht zur Missbrauchsbekämpfung die Einfügung eines neuen § 611a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zum Dienstvertrag vor. Eine gesetzliche Fixierung der Abgrenzung zwischen ordnungsgemäßen und missbräuchlichen Fremdpersonaleinsatz, ist im BGB erforderlich, um das Arbeitsverhältnis zu definieren und damit den Arbeitsvertrag vom Werkvertrag abgrenzen zu können. Die sinnvolle Arbeitsteilung dieser beiden Instrumente, etwa der Einsatz externen Experten, wird dadurch nicht eingeschränkt, da die Gesamtabwägung aller Umstände maßgeblich bleibt. (...)