Antwort 02.09.2025 von Michael Brand CDU
Die Koalition hat bekanntlich miteinander beschlossen, die Wahl der drei Richter/Richterinnen nach der parlamentarische Sommerpause im Konsens anzugehen.
Die Koalition hat bekanntlich miteinander beschlossen, die Wahl der drei Richter/Richterinnen nach der parlamentarische Sommerpause im Konsens anzugehen.
Die geheime Wahl schützt die Gewissensfreiheit der Abgeordneten zusätzlich und verhindert taktisches oder fraktionsgesteuertes Abstimmungsverhalten.
Es sei jedoch erwähnt, dass für mein Wahlverhalten vor allem juristische Qualifikationen und einschlägige Erfahrung ausschlaggebend sind.
