(...) in der Tat wäre Fraktionszwang nach meiner Auffassung grundgesetzwidrig, da es gegen die Gewissensfreiheit der Abgeordneten verstoßen würde. Wenn Sie sich einmal das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten bei namentlichen Abstimmungen anschauen, dann werden Sie schnell sehen, dass es einen Fraktionszwang auch nicht gibt. (...)
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(...) der sogenannte Fraktionszwang ist nicht grundgesetzwidrig. Er ist ein freiwilliges agreement zwischen Abgeordneten, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen, um für das, wofür sie von ihrer Partei angestellt wurden, wofür sie gewählt wurden und wofür sie sich im Parlament einsetzen wollen, besser kämpfen zu können als Einzelne dies je könnten. (...)
(...) Abgeordnete sind in ihren Entscheidungen frei, nur ihrem Gewissen verpflichtet. (...) Ich habe erlebt, wie zum Beispiel Abgeordnete der SPD in die Fraktions-Mangel genommen wurden. (...)
(...) Was es jedoch gibt und was häufig - zu Unrecht - mit Fraktionszwang gleichgesetzt wird, ist die sogenannte Fraktionsdisziplin. Darunter verstehe ich die weitgehende Einhaltung der Beschlüsse, welche die Mehrheit einer Fraktion getroffen hat. (...)
(...) Der Grundgesetzgeber hat die Gefahr solcher Konflikte erkannt und zur Lösung des Kollisionsproblems für den Gesetzgeber in der Verfassung die Befugnis geschaffen, Grundrechte durch oder aufgrund eines Gesetzes zu beschränken. Diese Einschränkungsmöglichkeit ist für jedes Grundrecht gesondert bestimmt und in der Regel im zweiten Absatz des jeweiligen Grundrechtsartikels ausdrücklich enthalten. Darüber hinaus muss das Gesetz nach Art. (...)