(...) Der Grundgesetzgeber hat die Gefahr solcher Konflikte erkannt und zur Lösung des Kollisionsproblems für den Gesetzgeber in der Verfassung die Befugnis geschaffen, Grundrechte durch oder aufgrund eines Gesetzes zu beschränken. Diese Einschränkungsmöglichkeit ist für jedes Grundrecht gesondert bestimmt und in der Regel im zweiten Absatz des jeweiligen Grundrechtsartikels ausdrücklich enthalten. Darüber hinaus muss das Gesetz nach Art. (...)
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Sehr geehrter Herr Hartmann,
(...) Denn es gibt im Bundestag eine Reihe unterschiedlicher Abstimmungsarten. (...) In der oben genannten Rubrik meiner Homepage finden Sie zu jeder Abstimmung auch eine umfangreiche Begründung für meine jeweilige Entscheidung. (...)
(...) Eine Änderung des Strafrechts muss daher genau überlegt werden. Fraglich ist, ob wir mit der von Ihnen angesprochenen Ausweitung des Straftatbestandes etwas gewinnen können oder ob ein solches Gesetz hinsichtlich der Bekämpfung der Korruption ein Papiertiger wäre, in Bezug auf die Diffamierung von Abgeordneten aber verheerend wirkte. Die von Ihnen angeregten Tatbestandsmerkmale werden in der Regel schwierig bis gar nicht zu beweisen sein, eigneten sich aber zur Verunglimpfung der Politiker. (...)