(...) bei allem Respekt für Ihren Vorschlag zu Einsparungen: Den Bundestag allein mit direkt gewählten Abgeordneten zu besetzen, wäre nicht im Sinne unseres demokratischen Verständnisses, so würde auch weder dem Willen noch der Entscheidung der Wählerinnen und Wähler Rechnung getragen: Theoretisch bestünde nach der vergangenen Wahl das Parlament aus 148 Mitgliedern von CDU/CSU, 145 SPD-Mitgliedern, 3 Abgeordneten der Linken und einem Abgeordneten von Bündnis90/DieGrünen. Ein großer Teil der Wählerstimmen für die kleineren Parteien wäre bei der Zusammensetzung des Parlaments unberücksichtigt geblieben. (...)
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(...) Nach meiner Auffassung führt das personalisierte Verhältniswahlrecht zu einer möglichst exakten, spiegelbildlichen Repräsentation der gesellschaftlichen Kräfte. Im Verhältnis zur Stärke ihrer Wählerschaft, werden die vielgestaltigen Interessen und Meinungen der Wählerinnen und Wähler best möglichst repräsentiert. (...)
(...) Unser gegenwärtiges Wahlsystem ist also ausgesprochen demokratisch und dies gilt für direkt und indirekt gewählte Abgeordnete gleichermaßen. (...) Nein - Kostenminimierung kann nicht ernsthaft das Kriterium für die Frage sein, wie viele Abgeordnete ein Parlament braucht, um arbeitsfähig und repräsentativ zu sein. (...)
(...) Über die Gesetzgebung des Deutschen Bundestages wacht das Bundesverfassungsgericht. Ich bin der festen Überzeugung, daß nirgendwo der Grundrechtsschutz einen so hohen Stellenwert wie in unserem Land hat. (...)