Antwort 22.01.2015 von Andrea Nahles SPD
Sehr geehrte Frau Schuster,
Sehr geehrte Frau Schuster,
Sehr geehrter Herr Platter,
(...) Nach der derzeitigen Rechtslage haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erholungsurlaub von mindestens 24 Werktagen pro Kalenderjahr (§3 BurlG). (...)
Sehr geehrter Herr Haase,
(...) Das ist bedauerlich für die betroffenen Beschäftigten. Schließungen von Betrieben sind in der Regel unternehmerische Entscheidungen; der Einfluss der Politik ist begrenzt. Ich sehe meine Aufgabe darin, Kontakte zu Geschäftsleitungen und Betriebsräten zu halten und bei eventuell anstehenden Umstrukturierungen so früh wie möglich das Gespräch zu suchen und vielleicht doch eine andere Entscheidung herbeizuführen. (...)
Sehr geehrter Herr Burger,