Antwort 14.05.2008 von Manfred Zöllmer SPD
(...) Artikel 2 Absatz 1 der EU-Grundrechtecharta legt dabei eindeutig fest, dass in den Vertragsstaaten niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf. Diese Regelung entspricht dem Artikel 102 Grundgesetz: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Lediglich in den Erläuterungen des Konvents zum Text der EU-Grundrechtscharta, denen keine rechtlich bindende Qualität zukommt, werden mögliche Formen der Abweichung vom Verbot der Todesstrafe erwogen. Diesen wohnt jedoch kein Aufruf zur Wiedereinführung der Todesstrafe inne. (...)