Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Primär verantwortlich für die Beseitigung von Hundekot ist der Besitzer eines Hundes. Wenn die Hinterlassenschaften nicht durch den Verursacher beseitigt werden, machen dies nach dem Hamburgischen Wegegesetz auf der Fahrbahn die Stadtreinigung Hamburg, auf den Gehwegen der Anlieger oder - bei Eintrag im Wegereinigungsverzeichnis - die Stadtreinigung. (...)
(...) Bei Verstößen gegen die Flora-Fauna-Habitat Richtlinie, können Sie sich grundsätzlich an die zuständigen Naturschutzbehörden des jeweiligen Landes wenden. Falls Sie dort keine Antwort erhalten, gibt es weiterhin die Möglichkeit, sich mit einem Anliegen direkt an die Europäische Kommission zu wenden: (...)
(...) für die Auswahl, den Schutz, das Management und die Finanzierung der Natura-2000-Gebiete sowie die Regelungen des Artenschutzes sind die EU-Mitgliedstaaten zuständig. In Deutschland wiederum ist diese Zuständigkeit auf die Bundesländer verlagert. (...)