(...) der Änderung des Infektionsschutzgesetzes, in der mir aktuell vorliegenden Form, nicht zustimmen. (...)
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(...) Mit dem Infektionsschutzgesetz ermöglichen wir es der Bundesregierung und den Landesregierungen, notwendige Schutzmaßnahmen durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen (...)
(...) Grundsätzlich befürworte ich die hinter der Änderung stehende Idee, die Maßnahmen ab einer Inzidenz von 100 zu vereinheitlichen. (...)
(...) Mit der wichtigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag am 21.04.2021 nimmt die föderale Struktur der Bundesrepublik keinen Schaden (...)
(...) Für mich bleibt es auch schwierig, dass bei der Bewertung der Corona-Lage ausschließlich auf die Inzidenzzahlen abgehoben wird, während die eigentlich wichtigen Belegungszahlen auf den Intensivstationen bisher in die Bewertung nicht eingehen. (...)
(...) Ich halte es für wichtig, dass es eine transparente, öffentliche Debatte darüber im Plenum des Bundestags gibt. (...)